FFH - Richtlinie
Die Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie („Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“) wurde 1992 von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einstimmig beschlossen.

Das wesentliche Ziel der Richtlinie ist der Erhalt der biologischen Vielfalt auf europäischer Ebene. Zur Erreichung dieses Ziels baut die FFH-Richtlinie i. w. auf zwei Säulen auf:
- der Schaffung eines kohärenten europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ (unter Einschluss der nach der Vogelschutzrichtlinie gemeldeten Gebiete), und
- artenschutzrechtlichen Regelungen zum Schutz solcher europaweit gefährdeter Arten, die nicht (nur) durch entsprechende Schutzgebiete geschützt werden können – darunter z.B. die auch in Thüringen vorkommenden Arten Wildkatze und Biber.
Die Richtlinie mit 24 Artikeln und 6 Anhängen gliedert sich in einen einleitenden Teil mit Ziel- und Begriffsbestimmungen (Präambel, Art. 1- 3), einen Abschnitt zum Gebietsschutz (Art. 4 - 10), einen Teil mit Artenschutzbestimmungen (Art. 12 – 16), sowie einen Teil mit Durchführungsbestimmungen. Die Anhänge I (Lebensräume) und II (Arten) dienen unmittelbar der Schaffung des Schutzgebietssystems, für das Anhang III die Auswahlkriterien vorgibt. Die Anhänge IV und V schließlich enthalten Artenschutzregelungen bzw. Artenlisten wirtschaftlich genutzter und gefährdeter Arten, für die Nutzungsbeschränkungen oder Managementpläne festzulegen sind.
Der genaue Aufbau der Richtlinie ergibt sich aus nachfolgender Tabelle.
Weitere Informationen
Als EU-Richtlinie ist die FFH-Richtlinie an die Mitgliedsstaaten gerichtet. Die Umsetzung der FFH-Richtlinie in nationales Recht ist in Deutschland i. w. durch die entsprechenden Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - BNatSchG), des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft und weitere bundes- und landesrechtliche Gesetze und Regelungen erfolgt (siehe Thema "Rechtsgrundlagen" - Unterseite "Umsetzung in Thüringen" und Thema "Rechtsgrundlagen" - Aufklapptext "Rechtslage ab 01.03.2010").