Das Monitoring der Mitgliedsstaaten soll Daten liefern, die Aussagen zum Erhaltungszustand von Arten und LRT auf Ebene der biogeografischen Regionen erlauben.
Aus der FFH-Richtlinie und weiteren EU-Dokumenten ergeben sich anhand der Definitionen zum Erhaltungszustand bestimmte Parameter, die Inhalt und Umfang des Monitorings und der zu erstellenden Berichte konkretisieren.
Zu den für die Bewertung des Erhaltungszustands relevanten und im Rahmen des Monitorings zu erhebenden Parametern gehören:
- Größe des Verbreitungsgebietes
- Flächengröße (LRT) bzw. Populationsgröße (Arten)
- Struktur und Funktionen (LRT), bzw. Habitatgröße und –qualität (Arten)
- Zukunftsaussichten (inkl. Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit).
Außerdem werden Aussagen zum Kurz- und Langzeittrend (12 bzw. 24 Jahre) der Einzelbewertungen und der Gesamtbewertung getroffen.
Genauer erläutert wurden die Monitoring- und Berichts-Vorgaben aus der FFH-Richtlinie erstmalig in einem Dokument der Kommission an den Habitatausschuss (Bewertung, Monitoring und Berichterstattung des Erhaltungszustands – Vorbereitung des Berichts nach Art. 17 der FFH-Richtlinie für den Zeitraum von 2001-2007 (DocHab-04-03/03-rev.3) (Download von DocHab-04/03-rev.3 und Anhängen). Aktualisiert werden diese Vorgaben für die jeweilige Berichtsperiode im Referenzportal der Europäischen Umweltagentur (Referenzportal der Europäischen Umweltagentur) u.a. in den Dokumenten „Report format“ und „Explanatory Notes & Guidelines“.
Für die Umsetzung des FFH-Monitorings in Deutschland innerhalb und außerhalb des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind die Bundesländer zuständig. Ein Gesamtkonzept und die Festlegung einheitlicher Methodenstandards für die bundesweite Zusammenführung und Auswertung der Daten aus den Bundesländern ist damit eine zentrale Voraussetzung für das Monitoring in Deutschland. In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Als Ergebnis wurden Kartier- und Bewertungsschlüssel (Bewertungsschemata) für Arten und LRT erarbeitet. Auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) stehen das bundesweite Monitoringkonzept (BfN-Seite "Monitoring gemäß FFH-Richtlinie" (Konzepte), die Methodengrundlagen zur Erfassung und Bewertung (Bewertungsschemata) der Arten (Download Bewertungsschemata Arten (2017)) und LRT (Download Bewertungsschemata LRT (2017)) sowie weitere ergänzende Materialien zum Download zur Verfügung.
Die Bundesländer übermitteln die Daten des FFH-Monitorings an das Bundesamt für Naturschutz, welches die Daten für Deutschland zusammenführt und an die EU-Kommission übermittelt.